Berufliche Rehabilitation im Rahmen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes stärken-Nachhaltige zivile Perspektiven für einsatzgeschädigte Angehörige der Bundeswehr sichern

Berufliche Rehabilitation im Rahmen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes stärken-Nachhaltige zivile Perspektiven für einsatzgeschädigte Angehörige der Bundeswehr sichern

Berlin, 22. September 2026. Wir haben einen Antrag zur Stärkung der beruflichen Rehabilitation im Rahmen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes eingebracht, um nachhaltige zivile Perspektiven für einsatzgeschädigte Angehörige der Bundeswehr zu sichern. Mit unserem Antrag stellen wir fest, dass das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz zwar eine tragende Säule der Fürsorgepflicht des Dienstherrn darstellt, dass jedoch insbesondere die psychischen Einsatzfolgen zugenommen haben und derzeit die berufliche Rehabilitation zu spät und nicht ausreichend mit der medizinischen Rehabilitation verzahnt ist. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, die medizinisch-dienstlich orientierte Rehabilitation rechtlich und konzeptionell so weiterzuentwickeln, dass die berufliche Perspektive integraler und verbindlicher Bestandteil der medizinischen Rehabilitation wird und als gleichrangige Zielkomponente eines einheitlichen Rehabilitationsprozesses ausgestaltet wird. Hierzu soll die Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte strukturell zu einer operativ steuernden Bundeswehragentur für berufliche und zivilberufliche Reintegration weiterentwickelt werden, die als zentrale Anlauf- und Koordinierungsinstanz eine durchgängige Steuerung und Begleitung von der medizinischen Rehabilitation bis zur nachhaltigen beruflichen Integration gewährleistet. Zudem soll ein verbindliches personenbezogenes Fallmanagement eingeführt werden, das eine eindeutige Zuständigkeit von Beginn der Rehabilitation an sicherstellt und mit klar definierten Entscheidungs- und Eskalationsbefugnissen ausgestattet ist. Weiter fordern wir die systematische Nutzung bestehender arbeitsmarktpolitischer Instrumente, die Einführung eines datengestützten Kompetenz- und Stellenprofilings sowie den Aufbau verwaltungsübergreifender Kooperationsstrukturen im öffentlichen Dienst und regionaler Vermittlungsnetzwerke unter Einbindung der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter. Schließlich soll die Aufgabenstellung der Berufsagentur auf Maßnahmen zur strukturierten Nachbetreuung nach erfolgter beruflicher Eingliederung ausgeweitet werden.

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