Pressemitteilung
Boehringer: Bundesrechnungshof bestätigt Bedenken der AfD gegen EWF-Pläne der EU und der Bundesregierung
Berlin, 2. November 2018. Ein am heutigen 2. November veröffentlichtes Gutachten des Bundesrechnungshofs kommt zu folgendem Fazit betreffend den von der EU-Kommission und der Bundesregierung vorangetriebenen „Europäischen Währungsfonds EWF“: „Der Europäische Währungsfonds könnte für Deutschland erhebliche finanzielle Risiken bergen – und die Bundesrepublik sogar ihr Vetorecht verlieren.“
Peter Boehringer, Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Bundestags und Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, kommentiert diese Entwicklung:
„Die EU hat zusammen mit der EZB, der Bundesbank und dem ESM inzwischen mehr als 15 sog. ‚Rettungsvehikel‘ zur Dauerrettung des Euros installiert. Die deutsche Haftungs- und später Zahlungslast für den auf Dauer unrettbaren Euro beträgt dadurch bereits heute über 2000 bis 3000 Milliarden Euro.
Als weiteres Vehikel soll nach dem Willen der EU-Kommission und der Bundesregierung nun auch noch ein Europäischer Währungsfonds EWF als ‚Weiterentwicklung‘ der ESM-Bank hinzukommen. Die dabei wohl wichtigste ‚Weiterentwicklung‘ wäre die fatale neue Funktion des EWF als Letzthafter des Bankenrettungsfonds SRF und in letzter Konsequenz wohl sogar der künftig europaweit vergemeinschafteten Einlagensicherung EDIS! Schon der ESM agiert seit 2012 in demokratisch und rechtsstaatlich bedenklicher und Marktwirtschafts-widriger Weise. Die ‚Weiterentwicklung‘ des immerhin noch einer gewissen parlamentarischen Kontrolle unterliegenden ESM zu einem dann fast völlig supranational agierenden ‚Rettungs‘-Fonds EWF wird von der AfD-Fraktion seit dem Aufkommen der Pläne 2017 auf allen parlamentarischen Ebenen kritisiert. Der Bundesrechnungshof bestätigt in seinem heute veröffentlichten Gutachten alle unsere Bedenken:
– Stabilitätshilfen sind an Bedingungen und Reformauflagen zu knüpfen (das wäre speziell bei Notfalls-Rettungsaktionen, wie sie der EWF durchführen soll nicht mehr zu gewährleisten).
– Ohne Konditionalität der Rettungsgelder besteht ein ‚moral hazard‘ Risiko, d.h. unsolide wirtschaftende Staaten und Banken würden sich auf die Rettung durch den EWF verlassen.
– Nationale Verantwortung der Euro-Staaten muss vor supranationaler EU-Hilfe gehen (was der EWF nicht mehr gewährleistet).
– Eine Vergemeinschaftung von Risiken in der EUR-Zone ist gemäß Art 125 AEUV verfassungswidrig (‚No Bailout-Gebot‘).
– Deutschlands Haftung darf nicht noch weiter ausgeweitet werden – was FAKTISCH (!) im Falle einer akuten Krise geschehen würde.
– Die Bundesregierung hatte bislang eine Erhöhung des Stammkapitals und damit auch der Haftung Deutschlands für den ESM/EWF explizit ausgeschlossen. Nunmehr hält sie dies nur noch für ‚unwahrscheinlich’…
Letztlich laufen diese richtigen und wichtigen Bedenken des BRH alle auf eines hinaus – wenn es auch im Gutachten unausgesprochen bleibt: Der EWF wäre so wie er derzeit von der Kommission und dem SPD-geführten BMF konzipiert ist in keiner Weise regel- und gesetzkonform einzuführen. Dieses planwirtschaftliche Zerstörungs-Instrument der so wichtigen Staatsanleihenmärkte und eines marktwirtschaftlichen Bankensystems darf somit nicht eingeführt werden!
Unabhängig von diesem absoluten ‚Nein‘ der AfD-Fraktion zum EWF bleiben wir zudem bei unserer seit 2017 bestehenden Rechtsauffassung, dass der EWF nicht einfach auf Basis der nicht sachgerechten Sonderregelung nach Art 352 AEUV Unionsrecht verfasst werden dürfte, sondern zwingend ein zwischenstaatlicher Änderungs-Vertrag vonnöten wäre, der von allen Euro-Staaten neu ratifiziert werden müsste wie 2012 auch der ESM-Vertrag. Trotz mehrfacher Nachfrage und trotz gleicher Rechtsauffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, des Bundesrechnungshofs und offiziell (!) auch der Bundesregierung, haben wir bis heute keine belastbare Bestätigung einer entsprechenden Vertragsplanung durch das BMF bekommen. Wir werden in den anstehenden Haushaltsberatungen Minister Scholz erneut nach einer verbindlichen Aussage zu dieser wichtigen Frage drängen.
Deutschland darf nicht auf kaltem Verwaltungswege über Brüsseler Hinterzimmer in noch höhere und unabsehbare Haftungen genommen werden. Auch dann nicht, wenn pro forma Veto-Rechte des Bundestages zwar erhalten blieben – diese in der Praxis aber nicht ausgeübt werden können, wie der Bundesrechnungshof zurecht darlegt.“
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