Pressemitteilung

Christian Wirth: Pläne zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichts schützen nicht dessen Unabhängigkeit

Berlin, 23. Juli 2024. Die Fraktionen der SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU haben gemeinsam einen Vorschlag vorgelegt, der die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts, Regelungen zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern sowie die Besetzung der Senate und Nachfolgerichtlinien im Grundgesetz festschreiben soll. Hintergrund sei ein vermeintlich nötiger Schutz vor einer Einflussnahme durch die AfD.

Der staats- und verfassungsrechtliche Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Christian Wirth, teilt dazu mit:

„Die Vorlage der Parteien CDU/CSU, SPD, die Grünen und der FDP sowie des Justizministeriums zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichts schützt nicht die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts, sondern die politische Macht der Altparteien durch die Einflussnahme in der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Altparteien laufen bei der AfD-Fraktion offene Türen ein, wenn sie tatsächlich das Bundesverfassungsgericht vor Einflussnahme schützen wollen.

Allein ist diese Resilienz nur zu erreichen, wenn man die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts und anderer Obergerichte in Deutschland entpolitisiert. Hierzu hat die AfD-Fraktion bereits in der 19. Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der einen Richterwahlausschuss im Grundgesetz vorsieht. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs ist die Beseitigung der Wahl der Bundesverfassungsrichter, der Richter der obersten Gerichte des Bundes sowie der Richter der Obergerichte der Länder einschließlich der jeweiligen Präsidenten und Vizepräsidenten durch Politiker und ersetzt sie durch die Wahl aus den Reihen der Justiz selbst.

Alleine hierdurch wäre die politische Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts und damit die Gewaltenteilung gewährleistet. Dieser Gesetzesentwurf wurde von allen Parteien abgelehnt, da diese natürlich ihre politische Einflussnahme auf die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts erhalten wollen.

Beispielhaft ist die Wahl des jetzigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth, der von seinem Amt als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU nahtlos zum Vizepräsidenten und sodann zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt wurde, obwohl seine Qualifikation nicht unumstritten ist und seine Wahl den Gedanken der Gewaltenteilung ad absurdum führt. Mit einem Richterwahlausschuss wäre Harbarth sicher nicht gewählt worden.

Die AfD-Bundestagsfraktion ist bereit, an jeder Stärkung des Bundesverfassungsgerichts und den Verfassungsgerichten der Länder mitzuwirken.“

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