Antrag

Den Beitrag des Sports zum Gemeinwohl anerkennen – Investitionsstau bei der Sportstättensanierung auflösen

Berlin, 19. April 2023. Während das Angebot immer weiter abnimmt, indem der Substanzverlust der öffentlichen Infrastruktur und der Investitionsstau mit geschätzten 31 Mrd. Euro bei Sportstätten wie u. a. bei Bädern und Sporthallen stetig steigt, setzt sich demgegenüber ein kontinuierlicher Trend des regelmäßigen Sporttreibens immer weiter fort. Während in 2017 ca. 11,5 Mio. Menschen mehrfach wöchentlich angaben, Sport zu treiben, erhöhte sich die Zahl bis 2021 – trotz der Coronakrise – auf über 14 Mio. Euro. Monatlich waren es sogar 19,11 Mio. Bundesdeutsche, die laut des Statistischen Bundesamts in 2021 regelmäßig Sportlich aktiv waren.

Die gesellschaftlichen Ziele des Sports, seine Leistungsfähigkeit und seine Wirkung auf die Gesellschaft können gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Nachdem der Sport aktuell in mittlerweile 15 von 16 Landesverfassungen als Staatsziel normiert wurde, sollte die Bundesregierung den vielfältigen und grundlegenden gesellschaftlichen Wert des Sports, seiner Organisationen und Akteure ebenfalls die angemessene Anerkennung zollen und ihm den Rang eines Verfassungsgutes einräumen. Staatsziele, wie die Gleichstellung von Frau und Mann, die Verwirklichung eines vereinten Europas sowie die 2002 in das Grundgesetz aufgenommenen Tiere verpflichten den Staat nicht zu einem bestimmten Handeln, aber sie bilden eine Direktive für das staatliche Handeln, auch für die Auslegung von Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften und sind in der Lage, die in ihnen zum Ausdruck kommenden Werte und Belange in das Bewusstsein der staatlichen Organe und der Bevölkerung zu rücken.

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