Antrag

Deutsche Tierhaltung sichern – Gebührenordnung für Tierärzte umfassend reformieren und entbürokratisieren

Berlin, 12. Dezember 2023. Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 22. November 2022 hat die Kosten für tierärztliche Behandlungen bei Nutztieren stark verteuert (https://www.wochenblatt.com/landwirtschaft/tier/diskussion-um-tierarztkosten13328773.html#:~:text=Seit%20November%20gilt%20eine%20neue,ist%20diese%20Geb%C3%BChr%20nicht%20f% C3%A4llig.).

Durch diese bürokratisch aufgeblähte Gebührenordnung geraten nicht nur Nutztierhalter, sondern auch private Tierhalter und Tierheime in Existenznot. Die landwirtschaftlichen Tierhalter werden durch diese neue Gebührenordnung in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit überfordert (https://www.hessenschau.de/gesellschaft/hoehere-tierarztkosten-bringen-tierheime-und-bauern-in-not-v1,hoehere-tierarztkosten-100.html). Besonders kritisch ist dabei die zusätzlich eingeführte Hausbesuchsgebühr für Pferdehalter zu sehen, da die tierärztlichen Dienstleistungen bei dieser Tierart auch bisher schon voll abgerechnet werden konnten (https://www.stgeorg.de/news/pferde-und-leute/kritik-an-neuer-gebuehrenordnung-fuer-tieraerzte-got-von-fn-generalsekretaer-soenke-lauterbach/). So sieht das Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen unter Teil A (Grundleistungen) unter der laufenden Nummer 40 bereits eine zu entrichtende Gebühr in einfacher Höhe von 34,50 Euro für Hausbesuche von Tierärzten vor. Zwar entsteht diese Gebühr nur für tierärztliche Leistungen an Tieren, die der Erwerbstätigkeit ihres Halters dienen und die keine landwirtschaftlichen Nutztiere sind.

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