Antrag

Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aufgeben und eine wissenschaftliche Nutzenbewertung von Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht einleiten

Berlin, 17. Oktober 2023. Die derzeitige Planung der Bundesregierung sieht die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken vor. Gemäß den vom Bundeskabinett beschlossenen „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“, welches auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier basiert, soll nun die erste Säule den nichtgewerblichen Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene zum Eigenkonsum regeln.

Der berauschende Hanf soll künftig in sog. „Anbauvereinigungen“, auch „Cannabis-Social-Clubs“ genannt, angebaut und an die Mitglieder verteilt werden können. An Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen 30 Gramm pro Monat mit einem THC-Gehalt von bis zu zehn Prozent abgegeben werden. In einem zweiten Schritt soll die Abgabe in lizensierten Fachgeschäften angegangen werden. Geplant ist dies im Rahmen eines Modellvorhabens, das wissenschaftlich konzipiert, regional begrenzt und zeitlich befristet sein soll. Vollkommen unterschätzt wird dabei die Gefahr, die für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ausgeht. Die Adoleszenz stellt eine entscheidende Phase in der Entwicklung des Gehirns dar. Untersuchungen deuten darauf hin, dass der Konsum von Cannabis sich nachteilig auf die Reifung von Nervenzellen und Nervenverbindungen auswirken kann. Insbesondere bei regelmäßigem Cannabiskonsum in der Jugend besteht das Risiko einer Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten bis hin zu einem erhöhten Risiko für Depressionen oder Suizidgedanken dann im Erwachsenenalter (https://www.drugcom.de/news/jugendlicher-cannabiskonsum-mit-erhoehtem-risiko-fuer-depressionen-und-suizidalitaet-verbunden/).

Zum Antrag

Ähnliche Inhalte