Antrag
Die Zeitenwende in der Migrationspolitik mit einer Rückführungsoffensive 2023 einleiten
Berlin, 28. März 2023. Stand Ende Juni 2022 haben sich 301.524 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 247.290 geduldet waren. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im ersten Halbjahr 2022 weiter um über 9.000 Personen angestiegen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3614, Antwort auf Frage 10 und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1225, Antwort auf Frage 11).
Abgeschoben wurden im ersten Halbjahr 2022 lediglich 6.198 Personen, was weitgehend dem Niveau des Jahres 2021 entspricht, in dem insgesamt 11.892 Personen abgeschoben wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/3614 bzw. 20/1225, Antwort jeweils auf Frage 1). Auch im zweiten Halbjahr 2022 gab es keine relevante Steigerung der Abschiebezahlen, vielmehr stagniert die Zahl der im Gesamtjahr abgeschobenen Personen bei ca. 13.0001 . Mit einer jährlichen Abschiebequote von ca. 4% der Ausreisepflichtigen bleibt Deutschland weit hinter den Quoten anderer europäischer Staaten wie z.B. der Schweiz zurück, welche im laufenden Jahr auf eine Rückführungsquote von 54% kommt. Auch im EU-Vergleich liegt die deutsche Abschiebquote im laufenden Jahr bislang weit unter dem Durchschnittswert von 23,30% Im Jahr 2021 sind mehr als die Hälfte der geplanten Abschiebungen gescheitert (11.982 geglückten Abschiebungen stehen 16.307 vor oder nach Übergabe an die Bundespolizei gescheiterte Abschiebungen gegenüber, vgl. Antwort Nr. 1 und Nr. 13 auf Bundestagsdrucksache 20/1225) und auch in der ersten Jahreshälfte 2022 wurden erneut nicht einmal die Hälfte der geplanten Abschiebungen tatsächlich umgesetzt (den 6.198 geglückten Abschiebungen stehen 10.903 gescheiterte gegenüber, vgl. Antwort Nr. 1 und Nr. 15 auf Bundestagsdrucksache 20/3614). Diese Zahlen belegen die strukturellen Defizite bei der Durchsetzung der Ausreispflicht. Einer Abhilfe steht insoweit schon entgegen, dass die Gründe für das Scheitern von geplanten Abschiebungen statistisch bislang nur in kaum aussagekräftigen Kategorien („Stornierung“ bzw. „Sonstige Gründe“) erfasst werden. Gegenüber unkooperativen Herkunftsländern der Ausreisepflichtigen werden die Möglichkeiten, diese zu einer Rücknahme ihrer Staatsbürger zu bewegen, bei weitem nicht ausgeschöpft.
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