Eigentum der Fahrzeughalter schützen-Nichtigkeitsklage gegen die EU Altfahrzeugverordnung einreichen

Eigentum der Fahrzeughalter schützen-Nichtigkeitsklage gegen die EU Altfahrzeugverordnung einreichen

Berlin, 22. September 2026. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich Nichtigkeitsklage gegen die neue EU-Altfahrzeugverordnung vor dem Europäischen Gerichtshof einzureichen und deren Verfassungsmäßigkeit vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Die Verordnung erklärt Fahrzeuge nach bestimmten Kriterien und einer fünfjährigen Frist ohne Zustimmung der Eigentümer zu Abfall und verpflichtet diese zur kostenpflichtigen Übergabe an Verwertungsanlagen, ohne eine angemessene Entschädigung vorzusehen. Damit greift sie unverhältnismäßig in das Eigentumsrecht ein, widerspricht dem Grundgesetz und der EU-Grundrechtecharta und stellt eine entschädigungslose Enteignung dar. Die AfD-Bundestagsfraktion kritisiert, dass die Bundesregierung dieser Regelung ohne rechtliche Prüfung zugestimmt hat und fordert, die bestehenden Ausnahmemöglichkeiten für Fahrzeuge von besonderem kulturellem Interesse umfassend zu nutzen sowie die Eigentümerrechte in Deutschland bestmöglich zu schützen.

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