Antrag

Eindämmung von Sozialleistungsmissbrauch – Sofortmaßnahmen gegen Pendelmigration

Berlin, 11. Juni 2024. Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum von arbeitsuchenden Menschen in Deutschland, die der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

Ein Aufenthalt im Ausland ohne Genehmigung führt normalerweise zum Verlust des Bürgergeldes, da eine Vermittlung in Deutschland nicht möglich ist und auch keine Bedürftigkeit im Inland vorliegt. Eine Heimreise von Ausländern in ihr Herkunftsland ist menschlich nachvollziehbar. Allerdings kann es problematisch werden, wenn es sich um ein vermeintliches Fluchtland handelt oder wenn in Deutschland Bürgergeld bezogen wird und die Reise weder genehmigt wurde noch eine Abmeldung erfolgte. Einige extreme Fälle, wie der einer ukrainischen1 und einer nigerianischen Familie mit hohen Schadenssummen, sind über die Presse bekannt geworden. Verlässliche Zahlen über das Ausmaß des missbräuchlichen Bezugs von Bürgergeld durch Pendelmigration liegen bislang nicht vor. Die Pendelmigration mit missbräuchlichem Bezug von Sozialleistungen hat ihre Ursachen unter anderem in der derzeitigen Ausgestaltung des Bürgergeldes und einem erheblichen Kontrolldefizit. Sie wird zudem durch die gestiegenen Mobilitätsmöglichkeiten und die modernen Kommunikationsmittel begünstigt. Zur Eindämmung des Sozialleistungsmissbrauchs durch ausländische Leistungsbezieher im Zusammenhang mit Pendelmigration sind Sofortmaßnahmen zu ergreifen, bis eine grundlegende Neugestaltung des Bürgergeldes und eine Grenzsicherung umgesetzt sind. Ohne sofortige Gegenmaßnahmen wird der Missbrauch von Sozialleistungen aufgrund begünstigender Umstände deutlich zunehmen.

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