Antrag

Eine zukunftsfähige Asylpolitik nach dem Vorbild Dänemarks ermöglichen – Opt-Out aus dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem

Berlin, 11. Oktober 2022. Das geltende Asylrecht der EU ist nach allgemeiner Einschätzung dysfunktional und missbrauchsanfällig: Insbesondere die Dublin-III-Verordnung (EU/614/2003), die regeln soll, welcher Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist, gilt, so der damalige Bundesinnenminister Seehofer bereits im Jahr 2019, als „gescheitert“ (Die Zeit vom 04. November 2019, https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-11/eu-asylrecht-reform-dublin-innenminister-horst-seehofer-5vor8, abgerufen am 13. Juni 2022 ). Selbst die EU-Kommission kommt anlässlich der Vorstellung ihrer Reformvorschläge für das GEAS am 23. September 2020 zum selben Schluss: „The current system no longer works.“ (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_20_1706, abgerufen am 13.Juni 2022). Den maßgeblichen Präzedenzfall hierfür setzte die Bundesregierung im Jahr 2015 selbst, als sie das lediglich als Ausnahme für Einzelfälle konzipierte Selbsteintrittsrecht gemäß Art. 17 Dublin-III-Verordnung hunderttausendfach ausübte und damit das Gesamtsystem faktisch außer Kraft setzte. Diesem deutschen Negativbeispiel folgend werden seither die Vorgaben zur Zuständigkeit von vielen Asylbewerbern als auch von einzelnen Mitgliedstaaten – vorrangig von denen an der südlichen Außengrenze -, systematisch missachtet. Faktisch bestimmt nicht das geltende Recht, sondern der einzelne Asylbewerber, in welchem Land er sein Asylverfahren durchläuft bzw. wo in der EU er sich letztlich niederlässt. Als Folge hiervon trägt Deutschland – ohne EU-Außengrenze – auch nach Ende des im Jahre 2015 erklärten pauschalen Selbsteintritts eine deutlich überproportionale Last innerhalb der EU.

Von den 2016 bis 2020 in der EU gestellten Erstanträgen auf Asyl entfielen 37,33% (1.327.385 von 3.555.800, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/migr_asyappctza/default/table?lang=e; abgerufen am 13.Juni 2022) auf Deutschland, dessen Bevölkerungsanteil in der EU sich (nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs) demgegenüber auf lediglich 18,60% beläuft. Nach wie vor ist die klare Mehrheit der Personen, die infolge des dysfunktionalen Asylsystems der EU ungehindert nach Deutschland gelangen und hier einen Asylantrag stellen, zudem gar nicht schutzberechtigt: Im Jahr 2021 lag die vom BAMF ermittelte Gesamtschutzquote bei lediglich 39,90%. Seit der von der Bundesregierung maßgeblich mitausgelösten Migrationskrise 2015 ist es der EU entgegen vielfacher Versprechungen und trotz zahlreicher Anläufe nicht gelungen, sich auf eine gemeinsame Asylpolitik zu verständigen. Auch die deutsche Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 hat in dieser Hinsicht keine Fortschritte gebracht.

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