Antrag

Einführung einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung für die Binnenschifffahrt

Berlin, 11. Juni 2024. Die Binnenschiffe auf deutschen Bundeswasserstraßen sind nicht verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die für Schäden aufkommt, die Binnenschiffe verursachen durch Kollisionen mit Brücken, Schleusen, Wehre und Kaimauern, Kollisionen mit anderen Binnenschiffen, Grundberührungen, Wasserverschmutzungen durch Ölaustritte (Leckagen).

Für die Binnenschiffe besteht keine gesetzliche Haftpflichtversicherung, die für die genannten Schäden aufkommen würde. Am 6. Februar 2024 sank beispielsweise ein 80 Meter langes und fast 6 Meter breites Binnenschiff namens „Alster“ das am Kali-Kai im Blumensandhafen in Wilhelmsburg festgemacht hatte. An Bord waren rund 3.500 Liter Diesel sowie etwa 1.400 Tonnen Kaliumchlorid (Kalisalz). Wie groß die Schäden für die Umwelt sind, steht nicht fest. „Es ist Diesel ins Gewässer gelaufen. Rund 5.000 Quadratmeter Gewässer wurden verunreinigt. Die Gesamtkosten sind schwer abschätzbar.  Die Häufung von Schiffshavarien auf dem Main und der Donau hingegen bereiten dem Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB), laut Hauptgeschäftsführer Gerhard von Haus laut Presseberichten große Sorgen. Auf der Donau: Dort sei die Unfallhäufigkeit 7 mal so hoch wie auf dem Rhein. Bei 3 Prozent der Verkehrsleistung werden dort 11 Prozent aller Verkehrsunfälle registriert. Auf dem Main stehen 6 Prozent Beteiligung an den Verkehrsleistungen 17 Prozent Anteil am Unfallgeschehen gegenüber. Im Vergleich zur ebenfalls kanalisierten Mosel ist die Unfallhäufigkeit damit doppelt so hoch.

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