Antrag

Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode (Bekämpfung des Corona-Virus)

Berlin, 27. September 2022. Gegen Ende des Jahres 2019 brach eine schwere Lungenerkrankung mit bis dato unbekannter Ursache in Wuhan, China, aus. Verursacht wurde diese Erkrankung durch eine Infektion mit dem zuvor nicht bekannten Corona-Virus SARS-CoV-2. In Deutschland trat der erste Fall einer Infektion am 27.01.2020 in Bayern auf. In den folgenden Wochen breitete sich das Virus über ganz Deutschland aus (https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/erster-corona-fall-in-deutschland-dieunglueckliche-reise-von-patientin-0-a-2096d364-dcd8-4ec8-98ca-7a8ca1d63524). Der Nationale Pandemieplan für Deutschland vom März 2017 (https://edoc.rki.de/handle/176904/187) mit seiner im März 2020 beigefügten Ergänzung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ergaenzung_Pandemieplan_Covid.pdf?__blob=publicationFile) und der Strategie-Ergänzung vom 23.10.2020 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Strategie_Ergaenzung_Covid.html) bildeten die Grundlage der politischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus. Übergeordnetes Ziel der Pandemieplanungen war, „die Ausbreitung und die gesundheitlichen Auswirkungen der Pandemie zu minimieren, während das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben (inklusive Bildungseinrichtungen) in Deutschland möglichst wenig beeinträchtigt wird.“(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Strategie_Ergaenzung_Covid.html, zuletzt abgerufen am 15.06.2022). Bund und Länder beschlossen am 22.03.2020 Kontaktbeschränkungen mit dem Ziel, einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/besprechung-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnenund-regierungschefs-der-laender-vom-22-03-2020-1733248).

Am 25. März 2020 stellte der Deutsche Bundestag nach § 5 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) mehrheitlich das Bestehen „einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ fest. Bei dieser Formulierung handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Die Dauer einer „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“ wurde seither insgesamt viermal verlängert, zuletzt am 25. August 2021. Einerseits war die Feststellung der epidemischen Lage an keine gesetzlich bestimmten und gerichtlich überprüfbaren Voraussetzungen, wie bestimmte Inzidenzwerte oder eine Hospitalisierungsrate, gebunden, andererseits wurden außerordentliche Regelungsbefugnisse für die Exekutive eröffnet. Nach der gemeinsamen Zielvorgabe von Bund und Ländern vom 10.02.2021 sollte durch eine zügige Impfung der Bevölkerung das Virus langfristig wirksam bekämpft werden (https://www.bundesregierung.de/resource/ blob/974430/1852514/508d851535b4a599c27cf320d8ab69e0/2021-02-10-mpk-data. pdf?download=1).

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