Entbürokratisierung und schnellere Rechtssicherheit bei Statusfeststellung notwendig

Entbürokratisierung und schnellere Rechtssicherheit bei Statusfeststellung notwendig

Berlin, 1. August 2025. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Drs-Nr. 21/846) der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu den „Auswirkungen der neuen Statusfeststellung auf Unternehmen und Beschäftigte“ offenbart erneut die erheblichen Defizite im Reformprozess des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Thomas Stephan, mit:

„Mit der Reform zum 1. April 2022 sollte eigentlich die Rechtssicherheit für alle Beteiligten verbessert werden. Insbesondere wurde versprochen, frühzeitig und verbindlich zu klären, ob ein Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Neue Instrumente wie die Prognoseentscheidung oder gutachterliche Gruppenfeststellung wurden eingeführt. Die Betroffenen müssen schnellstmöglich eine verbindliche Entscheidung bekommen. Die aktuellen Zahlen ergeben, dass die Bearbeitungszeiten – bis zu 82 Tage im optionalen Verfahren – und die Anzahl von Widersprüchen und Klagen weiterhin hoch sind. Im ersten Halbjahr 2025 gab es bereits 1.729 Widersprüche und 767 Klagen gegen Feststellungsbescheide. Die Erfolgsquote der Widersprüche und Klagen ist sehr hoch. Allerdings hat sich die Anzahl der Widersprüche seit 2015 etwa halbiert. Die AfD-Fraktion kritisiert, dass die dringend notwendige umfassende Evaluierung erst Ende 2025 kommt. Konkrete Verbesserungsmaßnahmen werden somit deutlich später kommen.“

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