Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Berlin, 26. November 2024. Das Meinungsklima in Deutschland ist seit Jahren durch seine immer weiter zunehmende Vergiftung gekennzeichnet. Einen vorläufigen Höhepunkt stellte die öffentliche Verunglimpfung und Herabwürdigung von Ungeimpften und Maßnahmengegnern während der Corona-Hysterie der Jahre 2020 bis 2022 dar. Nach deren Abklingen war bei vielen Menschen eine Betroffenheit und auch Scham über die Exzesse jener Jahre zu verspüren. Auch wurden in Politik und Medien vereinzelt Stimmen laut, die forderten, dass sich Derartiges nicht wiederholen dürfe. Und dennoch sehen wir uns seit dem Frühjahr des Jahres 2024 in Deutschland einer Welle der Hysterisierung der Öffentlichen Meinung gegenüber, die derjenigen der Corona-Jahre kaum nachsteht und die Zweifel daran aufkommen lässt, ob bestimmte Teile von Politik, Verwaltung, Gesellschaft und Medien irgendetwas aus ihrem Versagen vergangener Jahre gelernt haben oder lernen wollen.
Waren es damals Ungeimpfte und Maßnahmengegner, die zu Aussätzigen der Gesellschaft gemacht wurden, so sind es heute Mitglieder und Anhänger der AfD, die stigmatisiert und aus dem öffentlichen und gesellschaftlichen Leben herausgedrängt werden sollen. Auslöser für das neuerliche Kesseltreiben gegen eine Minderheit in der Gesellschaft waren falsche Unterstellungen der linkslastigen, gleichwohl mit Mitteln des Bundes reichlich geförderten politisch-aktivistischen Organisation „Correctiv“, die von Politikern und Journalisten ungeprüft als Tatsachen weiterverbreitet wurden, und zwar auch dann noch, als diese gerichtlich bereits als falsch festgestellt worden waren. Seither fühlen sich Bischöfe, Vereins- und Verbandsfunktionäre ermutigt oder gedrängt, den Ausschluss von AfD-nahen Menschen aus Verbänden und Gremien zu fordern oder zu betreiben…