Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs – Verbesserung der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften als Reaktion auf den Fall Wirecard

Berlin, 25. Februar 2021. Der Fall Wirecard hat dem Finanzplatz Deutschland schweren Schaden zugefügt. Der Skandal um den mutmaßlichen Bilanzbetrug hat Vertrauen in eine funktionierende Corporate Governance zerstört und offenbart eklatante Schwächen insbesondere bei der Regulierung der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften.

Bekanntlich hatten die seit vielen Jahren mit der Prüfung der Gesellschaft betrauten Abschlussprüfer die Bilanz des Unternehmens stets testiert. Erst nachdem die Sonderprüfung durch eine eigens beauftragte andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zweifelhafte Bilanzpositionen ans Licht brachte, wurde das Testat versagt. Das lässt den Schluss zu, dass die Beauftragung desselben Abschlussprüfers bzw. Prüfungsunternehmens über einen langen Zeitraum hinweg die Anreize zu kritischer Prüfung mindert.

Der Gesetzentwurf der AfD Fraktion sieht vor, den Zeitraum für den verpflichtenden Wechsel des Wirtschaftsprüfers auf maximal vier Jahre zu verkürzen. Die Haftungsobergrenze für Schäden infolge einer fahrlässigen Verletzung der Prüfungspflichten soll auf 1 % der Bilanzsumme des geprüften Unternehmens, mindestens aber 10 Millionen Euro, erhöht werden.

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