Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung besonderer Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) unabhängig von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Berlin, 13. Januar 2023. Der Gesetzentwurf dient dem Ziel, die Grundlage für Maßnahmen, die unabhängig vom Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite unmittelbar durch den Bund ergriffen werden, abzuschaffen. Es besteht keine Notwendigkeit eine Maskenpflicht in bestimmten, willkürlich ausgewählten Bereichen, wie dem Personenfernverkehr durch den Bund anzuordnen. Vielmehr muss in der aktuellen Situation darauf abgestellt werden, dass der Einzelne in seiner Freiheit, sich selbst vor den Gefahren des Alltags, etwa Viren, zu schützen, bestärkt werden muss. Auch sinkt die Akzeptanz der Regelungen zusehends. Während in anderen Mitgliedsstaaten der EU, wie Italien oder Frankreich die Pflicht zum Tragen einer Maske in Verkehrsmitteln aufgehoben wurde, ist dies in Deutschland noch immer nicht der Fall. Insofern ist eine Vereinheitlichung der Regelungen sinnvoll.
Das Gesetz sieht die Aufhebung des § 28b IfSG und somit aller Regelungen vor, die durch den Bund unabhängig und direkt ohne die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite getroffen werden können