Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Behebung von Fehlanreizen im Asylverfahren und zur klaren Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration

Berlin, 14. März 2023. Die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bindet seit März 2022 den Großteil der deutschen Aufnahmekapazitäten. Seit Kriegsbeginn sind über 1 Million Ukrainer im Ausländerzentralregister registriert worden, 530.000 von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (Stand 24.September 2022).

Das vom weiteren Kriegsverlauf abhängige künftige Ausmaß der Fluchtbewegung aus der Ukraine ist unkalkulierbar. Parallel ist auch die Asylmigration nach Deutschland wieder massiv angestiegen und wird absehbar den höchsten Stand seit 2017 erreichen. Diese beiden Fluchtbewegungen kumulativ zu bewältigen, überfordert immer mehr Kommunen und Bundesländer. Anfang September 2022 hatten bereits 12 der 16 Bundesländer einen Stopp der Erstaufnahme von Asylbewerbern verhängt.

Für die seit vielen Jahren im Rahmen der EU weit überproportionale Belastung Deutschlands mit Asylzuwanderung sind die zahlreichen Fehlanreize für irreguläre Migration im deutschen Asylrecht und in der deutschen Asylpraxis mitursächlich. Diese Fehlanreize stehen in einem immer schärferen Kontrast zur zusehends restriktiven Asylpolitik fast aller anderen europäischen Staaten. Ohne Anpassung an die europäische Entwicklung droht Deutschland noch stärker als bislang schon das Ziel irregulärer Asylmigration zu werden.

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