Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Bewerbung und Durchführung von Geschlechtsanpassungen bei Minderjährigen
Berlin, 16. Dezember 2024. A. Problem Seit Jahren steigt die Anzahl heranwachsender Kinder und Jugendlicher, die mit Pubertätsblockern oder Geschlechtshormonen behandelt werden, weil sie sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren. Die Behandlung dieser früher Geschlechtsidentitätsstörung, heute Geschlechtsinkongruenz oder Geschlechtsdysphorie genannten Problematik mit Pubertätsblockern oder gegengeschlechtlichen Hormonen unterliegt einer starken Zunahme, obwohl in Studien die gravierenden gesundheitlichen wie psychologischen Nebenwirkungen und irreversiblen Spätfolgen dieser Medikamente nachgewiesen wurden. Ausgeblendet wird auch, dass in der pubertären Entwicklung und dem geschlechtlichen Reifeprozess geschlechtsdysphorische Anwandlungen zwar bei vielen Heranwachsenden auftreten, sich im Laufe der Pubertät jedoch normalisieren und so eine psychische wie physische Annahme des biologischen Geschlechts erfolgt.
Diese natürliche Entwicklung wird durch die Therapie von Heranwachsenden mit Pubertätsblockern konterkariert, die sich in der Folge oftmals sogar zu dem weitergehenden Schritt der Einnahme von Geschlechtshormonen – und dies wiederum als Vorstufe zu einem späteren operativen Geschlechtswechsel – entscheiden. Forciert wird diese Entwicklung durch politische, gesellschaftliche und ärztliche Kampagnen. Beispielsweise rät das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte „Regenbogenportal“ Kindern, die an ihrer geschlechtlichen Identität zweifeln, zu Pubertätsblockern, alternativ zur Einnahme von Hormonen. Den Kindern in der Vorpubertät wird in direkter Ansprache suggeriert, es sei nur entscheidend sich „jetzt“ wohlzufühlen und gemäß ihrer aktuellen Befindlichkeit eine Entscheidung zur Einnahme von Pubertätsblockern zu fällen…