Gesetzentwurf
Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Berlin, 28. März 2023. Weltweit herrscht eine Situation des Mangels an Energie, der sich seit 2021 in steigenden Preisen insbesondere für Öl, Erdgas und Strom bemerkbar macht. Die Energiekrise hat sich durch den Krieg in der Ukraine verschärft, wovon insbesondere Deutschland betroffen ist. Aufgrund des Ausstiegs Deutschlands aus der Nutzung von Kohle und Kernkraft sowie des weitgehenden Verzichts auf die heimische Förderung von Erdgas besteht eine erhebliche Abhängigkeit des Landes von ausländischem Erdgas, das bislang hauptsächlich aus Russland bezogen wurde. Diese Lieferungen werden absehbar zukünftig deutlich unterhalb der noch vor dem Jahr 2022 gelieferten und benötigten Menge liegen, welche weiterhin notwendig sein wird. Dies beruht nicht nur auf der Entscheidung Deutschlands, keinerlei russisches Erdgas importieren zu wollen, sondern auch auf einer wahrscheinlichen Erhöhung der Nachfrage Chinas an Energierohstoffen.
Vor dem Hintergrund des nahenden Winters 2023/2024 und einer auch nach Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz immer noch angespannten Erdgasversorgung stellt sich deshalb die dringliche Frage nach einem Ersatz zur Deckung des Bedarfs unseres Landes nach Wärme und Strom. Eine Möglichkeit zur teilweisen Deckung des Strombedarfs und zugleich – weil in entsprechendem Maße auf die Stromerzeugung durch Erdgas verzichtet werden könnte – auch des Wärmebedarfs durch Erdgas besteht in der Nutzung zumindest der aktuell noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke. Deren Betrieb ist jedoch nur bis zum 15.04.2023 zulässig, weil das Atomgesetz die Abschaltung der letzten drei in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke Isar 2 (KKI 2), Emsland (KKE) und Neckarwestheim II (GKN II) spätestens zu diesem Zeitpunkt zwingend vorschreibt. Die Maßnahmen der Bundesregierung, die auf den Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke verzichten möchte, sind nicht zielführend und begründen sogar eine zusätzliche Gefahr. Die Regierung hätte bereits Anfang 2022 die Möglichkeit des Weiterbetriebs mehrerer Kernkraftwerke vollumfänglich erkennen können und darauf hinarbeiten müssen. Sie hat jedoch lediglich einen Streckbetrieb mit deutlich reduzierter Leistungsabgabe bis Mitte April 2023 ermöglicht. Für den Winter 2023/2024 ist entschlossenes Handeln nun umso dringlicher…