Erbschaftsteuer ist fundamental ungerecht und systemwidrig

Erbschaftsteuer ist fundamental ungerecht und systemwidrig

Berlin, 13. Oktober 2026. Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Erben, der sich gegenüber Unternehmenserben massiv benachteiligt sieht. Bereits gestern stand die Normenkontrollklage des Freistaats Bayern gegen zentrale Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in Karlsruhe auf der Tagesordnung. Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Hauke Finger, Berichterstatter der AfD-Fraktion für die Erbschaftsteuer:

„Die gestrige und heutige Verhandlung legt die fundamentale Ungerechtigkeit und Systemwidrigkeit der Erbschaftsteuer schonungslos offen. Heute wird ein Bürger, der Privatvermögen geerbt hat, die eklatante Schlechterbehandlung gegenüber Erben von Betriebsvermögen vor den höchsten deutschen Richtern anprangern. Gestern hatte Bayern zu Recht die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die veralteten und inflationsunangepassten Freibeträge sowie die bundeseinheitlichen Steuersätze vor den Richtern angeprangert.

Beides zeigt: Die Erbschaftsteuer ist in ihrer jetzigen Form weder gerecht noch verfassungsgemäß. Sie ist eine Substanzsteuer und damit Doppelbesteuerung. Vererbt wird, was Bürger und Unternehmer aus bereits versteuertem Einkommen aufgebaut haben. Während große Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen zum Glück noch weitgehend oder ganz verschont bleiben, werden Erben von Einfamilienhäusern, Wertpapierdepots oder sonstigem Privatvermögen voll zur Kasse gebeten. Das ist weder mit dem Gleichheitssatz noch mit dem Leistungsprinzip vereinbar.

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Diana Zimmer, Mitglied im Finanzausschuss und an beiden Verhandlungstagen in Karlsruhe vor Ort, ergänzt:

„Wer heute das Haus seiner Eltern erbt, erbt unter Umständen gleich eine hohe Steuerlast mit. Die Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen, die Freibeträge dagegen sind bei der Erbschaftsteuer seit 2009 unverändert geblieben. Die Folge ist, dass Erben heute allein aufgrund der gestiegenen Immobilienbewertungen mit einer höheren Steuerbelastung rechnen müssen. Das betrifft nicht nur Unternehmen, sondern vor allem auch Familien, die lediglich das Elternhaus übernehmen möchten.

Was Eltern und Großeltern über Jahrzehnte erarbeitet, aufgebaut und bereits versteuert haben, sollte auch bei ihren Kindern und Enkeln bleiben. Deshalb fordern wir die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer. Das gilt für das Eigenheim genauso wie für den Familienbetrieb und familiäres Vermögen, dessen Fortbestand nicht an einer Steuerforderung scheitern darf.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert deshalb die vollständige Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Privat- und Betriebsvermögen gleichermaßen. Nur so schaffen wir echte Steuergerechtigkeit, schützen Familienunternehmen und Arbeitsplätze und verhindern, dass der Generationenwechsel in Deutschland zur Steuerfalle wird. Karlsruhe muss jetzt die Systemfrage stellen. Wir als AfD-Fraktion werden die Verhandlungen genau verfolgen und weiter dafür kämpfen, dass das Lebenswerk der Bürger nicht länger vom Staat abgeschöpft wird.“

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