Pressemitteilung

Familienzusammenführung nur noch in Heimatländern! – AfD-Fraktion im Bundestag

Kein Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte! - AfD-Fraktion im Bundestag

Laut Medienberichten wurde beim Familiennachzug von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter das von der Regierungskoalition vereinbarte Kontingent von 1000 Personen pro Monat sowohl im Dezember 2018 als auch im Januar 2019 überschritten.

Die eigentliche Zahl der Familiennachzügler ist aber viel höher, gibt Alexander Gauland, Fraktionsvorsitzender der AfD im Deutschen Bundestag, zu bedenken. Entgegen des öffentlich erzeugten Eindrucks bezieht sich das Kontingent von 1000 Personen pro Monat nämlich nicht auf den gesamten Familiennachzug, sondern lediglich auf den Nachzug von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter.
Über den „ganz normalen“ Familiennachzug sind allein aus den wichtigsten, meist muslimischen Herkunftsstaaten von Flüchtlingen, im vergangenen Jahr rund 54.000 Menschen nach Deutschland gekommen. Diese müssen nicht nachweisen, dass sie für Wohnraum und Unterhalt der Angehörigen selbst aufkommen können.

Skandalöse Zustände, die aufhören müssen und auch der Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter sollte komplett beendet werden, so Alexander Gauland. Familienzusammenführung ja, aber bitte im Heimatland!

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