Antrag

Fortsetzung der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit der Dominikanischen Republik – Wirtschaftsförderung und Migrationskontrolle im karibischen Raum

Berlin, 26. April 2022. Seit dem Jahr 1953 pflegen die Bundesrepublik Deutschland und die dominikanische Republik diplomatische Beziehungen. Das Verhältnis beider Staaten ist als vielfältig, eng und vor allem freundschaftlich zu bewerten. Trotzdem entschied die Bundesregierung unter Bundeskanzler Dr. Merkel und Bundesentwicklungsminister Dr. Müller, die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit der Dominikanischen Republik auslaufen zu lassen.

Die Dominikanische Republik erfährt gegenwärtig illegale Migrationsbewegun- gen aus dem Nachbarstaat Haiti in bisher unbekannten Ausmaßen. Die Situation in Haiti ist geprägt von Unsicherheit und Zerstörung durch die Naturkatastrophen der letzten zehn Jahre und einer aktuellen anhaltenden politischen Krise, welche im tödlichen Anschlag auf Präsident Jovenel Moïse ihren bisherigen Höhepunkt erfahren hat. Verstärkt durch tobende Bandenkriege und einer desaströsen Wirtschaftslage, fassen deshalb immer mehr Haitianer den Wunsch ihr Land in Richtung der Dominikanischen Republik zu verlassen.

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