Pressemitteilung

Frank Rinck: Bedarfsgerechte Düngung nach guter Praxis muss wieder uneingeschränkt möglich werden

Berlin, 6. Juni 2024. Heute stimmt der Deutsche Bundestag über eine erneute Änderung des Düngegesetzes ab (BT-Drs. 20/8658), bei der es insbesondere um die Einführung eines bundesweiten Düngemonitorings sowie eine Ausweitung der Stoffstrombilanz geht.

Dazu äußert sich der stellvertretende agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Frank Rinck, wie folgt:

„Die deutschen Bauernfamilien werden mit den geplanten Änderungen des Düngegesetzes in erster Linie mit noch mehr Bürokratie belastet. Das geplante Düngemonitoring wäre überhaupt nur dann zielführend, wenn es Landwirte, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, endlich von den irrsinnigen Düngeauflagen befreit. Davon ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung jedoch kein Wort zu finden. Für uns steht nach wie vor fest, dass die deutsche Landwirtschaft keine neuen Bürokratiemonster und Überregulierungen benötigt. Stattdessen muss die bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder uneingeschränkt möglich sein.“

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