Antrag

Für die Wiederherstellung einer kostengünstigen, sicheren und souveränen Energieversorgung – Betriebsfähige Kernkraftwerke reaktivieren und Kernenergie konsequent ausbauen

Berlin, 7. November 2023. Diese Initiative knüpft an Ausführungen an, die bereits in den Drucksachen 20/6533 und 20/6537 dargelegt wurden. Leider sind die beiden Initiativen vom Umweltausschuss vielfach vertagt worden, sodass der tagespolitische Zusammenhang dadurch etwas verlorengegangen ist. Deshalb werden die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke und neue Perspektiven für die Kernenergie in aktualisierter Form erneut aufgegriffen.

1. Der Chef der Bundesnetzagentur ruft erneut zum Stromsparen auf, da die Versorgungslage im Winter 2023/2024 weiterhin angespannt sein wird – der Stresstest bewertet in ungenügender Weise die Lage der deutschen Stromversorgung, da allgemein nicht, wie es in 2022/2023 der Fall war, von einem milden Winter ausgegangen werden darf. Es passt nicht zusammen, dass einerseits angeblich auf die Kernkraftwerke laut damaligen Stresstest verzichtet werden könne, andererseits aber aktuell eine angespannte Versorgungslage vom Chef der Bundesnetzagentur nicht ausgeschlossen werden könne.

2. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 25. September festgestellt, dass das Bundeswirtschaftsministerium interne Unterlagen zur Bewertung der Folgen der Abschaltung der Kernkraftwerke am 15. April 2023 zurückgehalten hat. Der Verwaltungsrichter forderte die Vertreter des Wirtschaftsministeriums auf, die Unterlagen u.a. zu den Auswirkungen auf die Netzstabilität und auf die Strompreise bei einer AKW-Laufzeitverlängerung vorzulegen. Die KKW-Abschaltungen erfolgten demnach entgegen den sachlichen Argumenten für ihren Weiterbetrieb.

Zum Antrag

Ähnliche Inhalte