Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland abschaffen

Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland abschaffen

Berlin, 06. Oktober 2026. Wir haben einen Antrag eingebracht, mit dem wir die Abschaffung der Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland fordern. Mehr als drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung sehen wir keine Notwendigkeit mehr für eine gesonderte Beauftragtenstruktur, da die Herausforderungen in den ostdeutschen Ländern wie wirtschaftliche Entwicklung, Demografie, Infrastruktur und Fachkräftesicherung längst in die Zuständigkeit der jeweiligen Bundesministerien fallen. Eine fortbestehende Sonderbeauftragtenstruktur führt lediglich zu zusätzlichen Koordinierungs- und Berichtsebenen ohne eigene Entscheidungskompetenzen und trägt dazu bei, eine dauerhafte regionale Sonderkategorie zu verfestigen, statt gleichwertige Lebensverhältnisse als Aufgabe für alle strukturschwachen Regionen in Deutschland zu begreifen. Die Aufgaben des Beauftragten beschränken sich im Wesentlichen auf Koordinierung, Beratung, Repräsentation und Berichterstattung und können daher ohne Weiteres von den fachlich zuständigen Ressorts sowie im Rahmen der bestehenden Bund-Länder-Zusammenarbeit wahrgenommen werden. Mit der Abschaffung der Funktion wollen wir Doppelstrukturen abbauen, zusätzliche Berichtslinien und entbehrliche Koordinierungsgremien beseitigen und die bislang dafür vorgesehenen Haushaltsmittel sowie Planstellen einsparen oder in konkrete fachpolitische Maßnahmen zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen strukturschwachen Regionen umschichten. Wir betonen, dass Ostdeutsche nicht länger als Sondergruppe behandelt werden sollten, sondern als gleichberechtigter und selbstverständlicher Teil der Bundesrepublik, dessen regionale Identität und Selbstbewusstsein Anerkennung verdient.

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