Antrag

Gleichbehandlung zwischen kleinen Brennereien und kleinen Brauereien herstellen

Berlin, 28. November 2023. Aufgrund der Abschaffung des Branntweinmonopols im Jahr 2017 können kleine Brennereien die Obstdestillate nicht mehr zu Garantiepreisen an den Staat abliefern.

Die kleineren Brennereien stehen in Konkurrenz zu den großen Brennereien sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union (EU). Zahlreiche Brennereien mussten bereits aus wirtschaftlichen Gründen ihren Betrieb aufgeben: Während im Jahr 2020 noch 13.648 Abfindungsbrennereien betrieben wurden, betrug ihre Zahl im Jahr 2021 nur noch 1.2893 (https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Verbrauchsteuern/Publikationen/Downloads-Verbrauchsteuern/statistischerbericht-alkoholsteuerstatistik-5734401227005.xlsx?__blob=publicationFile). Die Abfindungsbrennereien gewinnen ihr „Brennobst“ fast ausschließlich (rund 90 Prozent) aus Streuobstwiesen (https://lwg.bayern.de/weinbau/brennerei/229538/index.php 9) und tragen damit einen ganz wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Streuobstwiesen und Landschaftserhaltung. Streuobstwiesen sind Lebensgrundlage verschiedener Tierarten und Pflanzen. Sie verhindern Bodenerosion, speichern Wasser und sorgen für einen Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsausgleich in der Umgebung. Hinzu kommt, dass das Brennen gerade in Süddeutschland eine alte Traditionskunst darstellt und auch deshalb erhalten bleiben sollte. Durch die vorgeschlagene Änderung der EU-Alkoholsteuer-Struktur Richtlinie würde die Möglichkeit der Zusammenarbeit auch bei kleinen Brennereien geschaffen, was die ökonomischen Rahmenbedingungen für Kleinund Obstbrennereien deutlich verbessern und damit dem Erhalt von Abfindungsbrennereien dienen.

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