Pressemitteilung
Höchst: Coronaverdacht darf kein Grund für Kindesentzug sein
Zum Elternbrief des sächsischen Kultusministeriums, der Eltern beim Verstoß gegen Corona-Maßnahmen die Inobhutnahme des Kindes durch die Behörden androht, teilt die AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst mit:
„Wer hätte noch vor ein paar Monaten geglaubt, dass der bloße Verdacht auf eine grippeähnliche Erkrankung zu Kindesentzug durch staatliche Inobhutnahme und damit zum schlimmsten Angriff des Staates auf Kinderseelen und Eltern überhaupt führen könnte? Wohl niemand! Dennoch ist dieses Horrorszenario bereits Realität. In einem Elternbrief bedroht das sächsische Kultusministerium die Eltern mit diesem Szenario, wenn ein Infektionsverdacht besteht oder ein tägliches Erklärungs- und Unbedenklichkeitspapier nicht ausgefüllt und die Elternteile während der Schulzeit nicht erreichbar sind.
Somit kann niemand mehr früh zur Arbeit gehen und sich sicher sein, am Abend noch sein Kind im Haus zu haben, wenn er nicht rund um die Uhr erreichbar sein kann. Warum bringt man ein Kind mit Coronaverdacht nicht zum Arzt und informiert darüber schnellstmöglich die Eltern, so dass diese unverzüglich ihr Kind dort abholen können? Die gleiche Verfahrensweise kommt doch bereits auch bei einem in Kindergarten, Schule oder Hort verunfallten Kind zum Einsatz. Warum wird für den Corona-Verdachtsfall eine verschärfte Regelung eingeführt? Und wie ist die ‚Rückgabe‘ des Kindes geregelt? Darüber schweigt das Papier.
Ideologisch agierende Diktaturen handeln nachvollziehbar willkürlich zum eigenen Machterhalt und bedrohen Familien, wie damals in der DDR geschehen. Demokratien hingegen messen nicht mit zweierlei Maß, handeln nachvollziehbar rechtstaatlich im Sinne Ihrer Bürger und unterstützen Familien. Führt jetzt ein Virus zur ‚Oberhoheit des Staates über die Kinderbetten‘? Wie auch immer man zu den sächsischen Schutzmaßnahmen steht, hier handelt es sich um eine unmenschliche und zutiefst ethisch-moralisch verwerfliche Zwangsmaßnahme oder zumindest deren Androhung.
Für uns als AfD-Fraktion stellen Familien mit ihren Kindern als soziale Kernzellen unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ein besonders schützenswertes Gut dar. Nicht umsonst wurde im Grundgesetz genau dies fest verankert. Wer ein Virus instrumentalisiert, um Elternrechte und Kindeswohl auszuhebeln, verlässt den Boden des Grundgesetzes und missachtet alle unsere gewachsenen Werte des Zusammenlebens.
Die AfD-Fraktion wird die immer tiefer gehende, schrittweise Beschneidung unserer Grundrechte nicht akzeptieren. Kinder brauchen keine staatliche Inobhutnahme nach neuen Gesetzen und Verordnungen, sondern Herz und Verstand.“
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