Pressemitteilung
Jürgen Pohl: Corona-Kurzarbeiter werden durch höchstrichterliches Urteil doppelt bestraft
Berlin, 1. Dezember 2021. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts müssen Corona-Kurzarbeiter mit tageweisem Arbeitsausfall mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen. Das gelte bei der sogenannten Kurzarbeit Null mit längeren Zeiten ohne Arbeitspflicht, urteilte das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt im Fall einer Verkäuferin aus Nordrhein-Westfalen.
Dazu erklärt der stellvertretende arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jürgen Pohl:
„Die heutige Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichtes ist eine große Enttäuschung für alle Corona-Kurzarbeiter. Waren Kurzarbeiter schon durch erhebliche Einkommenseinbußen gestraft, die ihren Ursprung in Maßnahmen der Bundesregierung hatten, so droht durch das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes nun eine doppelte Bestrafung. Denn jetzt heißt es: Wer in vollem Umfang in Kurzarbeit geschickt wird, dem wird zusätzlich auch noch der Urlaub gekürzt. Das widerspricht dem gesunden Rechtsempfinden vieler Bürger und belastet hunderttausende Arbeitnehmer, die ohne persönliche Schuld in Kurzarbeit mit Zeiten ohne Arbeitspflicht gehen mussten.“
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