Pressemitteilung

Kay Gottschalk: Mögliche Löschung von Emails von Olaf Scholz muss aufgeklärt werden 

Berlin, 18. Oktober 2024. Die Bundesregierung teilte Ende September in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 20/13221) zu einer möglichen Löschung von E-Mails und Kalendereinträgen von Bundeskanzler Olaf Scholz mit, dass sie ausschließen könne, dass zum Zeitpunkt der Antwort auf eine weitere Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Januar 2023 (Drs. 20/5160) die Postfächer der ehemaligen Amtsinhaber seit 2015 gelöscht waren.

Daraufhin fragte der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Kay Gottschalk, am Mittwoch während der Regierungsbefragung schriftlich nach, ob die Bundesregierung ausschließen könne, dass die Emails und Kalendereinträge von Olaf Scholz beim Bundesministerium der Finanzen nach dem Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage 20/5425 im Januar 2023 bis heute gelöscht wurden. Bundesfinanzminister Christian Lindner ließ von seiner Staatssekretärin lediglich eine ausweichende Antwort übermitteln, die den Sachverhalt nicht klärt. Dazu teilt Kay Gottschalk mit:

„In der Antwort zu der Kleinen Anfrage Drs.20/13221 vom 27.09.2024 antwortete die Bundesregierung, dass sie ausschließen könne, dass zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage 20/5160 die Postfächer der ehemaligen Amtsinhaber seit 2015 gelöscht waren. Wieso sollte sie daher nicht auch Auskunft darüber geben können, ob besagte Emails und Kalendereinträge nicht nachträglich doch noch gelöscht wurden? Das zugeknöpfte Antwortverhalten von Christian Lindners Staatssekretärin Katja Hessel legt den Verdacht nahe, dass die Emails und Kalendereinträge – vermutlich mit Wissen oder gar im Auftrag von Olaf Scholz‘ Amtsnachfolger als Bundesfinanzminister, Christian Lindner, nach der AfD-Anfrage zu diesen Emails und Kalendereinträgen vom Bundesfinanzministerium nachträglich doch noch gelöscht wurden, um sie dem Zugriff des CumEx-Untersuchungsausschusses zu entziehen.

Vor diesem Hintergrund fordere ich die Koalition erneut auf, ihre Blockade des Untersuchungsausschusses aufzugeben – oder aber Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesfinanzminister Christian Lindner müssen zurücktreten.“

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