Pressemitteilung

Kay-Uwe Ziegler: Nicht nachvollziehbare Benachteiligung einer Oppositionsfraktion durch Karlsruhe

Berlin, 20. September 2024. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Organklagen der AfD-Fraktion zurückgewiesen, in denen die Fraktion ihr Recht auf Gleichbehandlung und ihr Recht auf effektive Opposition durchsetzen wollte. Es geht um die Besetzung der Vorsitzpositionen in vier Ausschüssen des Deutschen Bundestages: dem Rechtsausschuss, dem Gesundheitsausschuss, dem Innenausschuss und dem Ausschuss für Entwicklung. Seit Beginn der Legislatur verstößt die Mehrheit der Mitglieder dieser Ausschüsse ständig und immer wieder gegen die geltende Geschäftsordnung und beschneidet damit die Mitwirkungsrechte der AfD-Fraktion. Zwar stehen der AfD-Fraktion laut Vereinbarung im Ältestenrat das Recht zur Bestimmung der Vorsitzenden zu. Laut Bundesverfassungsgericht sind diese Ämter aber organisatorischer Natur, weswegen sich die Fraktion nicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 38 GG) berufen könne. Der Obmann der AfD-Fraktion im Gesundheitsausschuss, Kay-Uwe Ziegler, sagt dazu:

„Für die parlamentarische Arbeit ist das Urteil von heute eine schwierige Entscheidung. Die Wahl von Ausschussvorsitzenden ist nach der Geschäftsordnung nach wie vor nicht vorgesehen und hat es zwischen 1949 und 2021 auch zu keiner Zeit gegeben. Seit Beginn dieser Legislatur werden sie in den fraglichen Ausschüssen aber trotzdem durchgeführt.

Was für die Bundestagsabgeordneten der anderen Parteien ein Problem darstellt – die Leitung eines Ausschusses durch ein Mitglied der AfD-Fraktion – ist in den Kommunen im Land inzwischen gang und gäbe. Ich selbst bin Vorsitzender eines Ausschusses im Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen, obwohl die AfD-Fraktion dort auch nicht über die absolute Mehrheit verfügt. Wenn diese Vorgehensweise, parlamentarische Gepflogenheiten je nach Wetterlage auszusetzen, beibehalten wird, darf die Frage erlaubt sein, was passiert, wenn die Mehrheiten im Land sich ändern. Das Urteil bedeutet nun, dass wir das Recht auf Besetzung dieser Ämter nur auf dem Papier besitzen. Karlsruhe hat unter die Ausschlusspolitik der übrigen Parteien somit heute seinen Stempel gesetzt. Für mich eine nicht nachvollziehbare Benachteiligung einer Oppositionsfraktion.“

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