Kein Klimaschutz auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes
Kein Klimaschutz auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes
Berlin, 22. September 2026. Wir, die AfD-Bundestagsfraktion, haben einen Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, das Betriebsverfassungsgesetz klarzustellen und Klimaschutzmaßnahmen aus dem Aufgabenbereich von Betriebsräten auszuschließen. Unsere Forderung beruht darauf, dass die bisher unklare Legaldefinition des betrieblichen Umweltschutzes dazu geführt hat, Maßnahmen zur angeblichen Bewahrung des Klimas als Aufgabe der Betriebsräte zu verstehen, obwohl dies einen Zielkonflikt mit deren gesetzlichem Auftrag zur Förderung und Sicherung von Arbeitsplätzen erzeugt. Die im Antrag dargelegten historischen Klimaentwicklungen, die bereits lange vor der Industrialisierung stattfanden, sowie der vernachlässigbare deutsche Anteil an weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen von unter 1,5 Prozent zeigen, dass Klimaschutzmaßnahmen wissenschaftlich umstritten und wirtschaftlich schädlich sind. Durch die geplante gesetzliche Klarstellung wollen wir verhindern, dass Betriebsräte in die Funktion staatlicher Umweltbehörden gedrängt werden und stattdessen ihre eigentliche Aufgabe wahrnehmen können, die Arbeitsplätze und den Wohlstand der Beschäftigten zu sichern.
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