Antrag

Keine Beschränkung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken durch die Europäische Kommission

Berlin, 12. Dezember 2023. Der Deutsche Bundestag ist besorgt über den Versuch der EU-Kommission, die Meinungs- und Informationsfreiheit in den sozialen Netzwerken noch weiter zu beschränken.

Jeder Bürger hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dieses Recht ist Teil der EU-Grundrechtecharta. Dort ist auch geregelt, dass die EU-Bürger ein „Recht auf eine gute Verwaltung“ haben, was u.a. bedeutet, dass die EU-Organe verpflichtet sind, ihre „Entscheidungen zu begründen“. Der Versuch der EU-Kommission, den Betreiber der Plattform „X“ (vormals Twitter) durch unsubstantiierte Behauptungen und Drohungen einzuschüchtern, atmet nicht den freiheitlichen und rechtsstaatlichen Geist dieser hehren Verpflichtung. Die Kommission zielt darauf ab, die Plattform in vorauseilendem Gehorsam zur Löschung von Nutzer-Beiträgen zu bewegen, die unter die Meinungsfreiheit fallen. Der Bundestag sieht darin einen Verstoß gegen die Grundsätze des Rechtsstaats. Der EU-Digital Services Act (DSA) ermöglicht derartige Eingriffe in die grundgesetzliche geschützte Meinungsfreiheit. Die Bürger sind in der Lage, sich auf der Grundlage allgemein zugänglicher Informationen eine eigene Meinung zu bilden. Wer die Meinungs- und Informationsfreiheit der Menschen beschränkt, gefährdet die Grundlage der Demokratie.

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