Antrag

Keine Gemeinnützigkeit für politische Agitation

Berlin, 22. Juni 2021. Im April 2014 entzog das Finanzamt Frankfurt dem Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit. Attac ist ein Verein, der ca. dreißigtausend natürliche und zweihundert körperschaftliche Mitglieder hat. Darunter zum Beispiel die Gewerkschaft verdi, die Grüne Jugend, die Jusos, die Christen für den Sozialismus, viele regionale und lokale Organisationen der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, sowie der IG Metall.

Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte die Entscheidung des Finanzamts Frankfurt und erläuterte in der Urteilsbegründung: „Politische Bildungsarbeit setzt aber ein Handeln in geistiger Offenheit voraus. Daher ist eine Tätigkeit, die darauf abzielt, die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen, nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig.“

In der Folge hat sich das Bundesfinanzministerium trotz der Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt II im Jahr 2019 mit den Finanzministerien der Länder darauf geeinigt, dass bis Ende 2021 keinen weiteren Vereinen auf der Grundlage des Attac-Urteils des BFHs die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll. Finanzämter sollen durch diesen informellen „Erlass“ angewiesen werden, keine „negativen Konsequenzen“ für vergleichbare Organisationen aus dem Attac-Urteil des BFH zu ziehen.

Die AfD Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die Blockade der Anwendung des Urteils des BFH aufzuheben und ab sofort die Steuerverwaltungen von Bund und Ländern anzuweisen in allen in Betracht kommenden Fällen dem Tenor des BFH zu folgen.

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