Keine Verwendung der sogenannten gendergerechten Sprache durch die Bundesregierung

Keine Verwendung der sogenannten gendergerechten Sprache durch die Bundesregierung

Berlin, 14. April 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag stellt fest, dass die Verwendung sogenannter gendergerechter Sprache durch die Bundesregierung zu einer unnötigen, künstlichen Verunstaltung der deutschen Sprache führt, welche die Verständlichkeit erheblich einschränkt. Das generische Maskulinum deckt nach allgemeinem Sprachgebrauch alle natürlichen Geschlechter ab, sodass Gendersternchen, Binnen-I, Doppelnennungen oder Unterstriche nicht erforderlich sind, um Frauen oder nicht-binäre Personen anzusprechen. Auch trägt die Anwendung von Genderzeichen nicht zur Durchsetzung des Gleichberechtigungsgebots nach Artikel 3 Absatz 2 GG oder des Diskriminierungsverbots nach Absatz 3 GG bei. Ideologisch motiviertes Gendern erzeugt Verwirrung, führt zu sinnlosen Formulierungen und kann beim Publikum als elitärer Sprachzwang wahrgenommen werden, wodurch Ausgrenzungsgefühle entstehen. Deshalb fordert die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag die Bundesregierung auf, in sämtlichen offiziellen Äußerungen auf gendergerechte Sprachformen zu verzichten und stattdessen eine neutrale, verständliche Sprache zu verwenden.

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