Pressemitteilung

Keuter: Widersprüchliche Angaben zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

 Die Bundesregierung und die Landesregierung von Baden-Württemberg widersprechen sich bei der Beurteilung der Frage, ob ein gültiger Pass oder Personalausweis dem Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit dienen kann. Das geht aus den Antworten entsprechender Kleiner Anfragen hervor.

So hatte das baden-württembergische Innenministerium 2017 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Daniel Lede Abal (Drucksache 16/1883) in Bezug auf den Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland auf die Frage: „Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck?“ geantwortet:

„Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“.

Nun hat die Bundesregierung eine entsprechende Kleine Anfrage (BT-Drs.: 19/3516) der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag beantwortet.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter mit:

„Die unmissverständliche und klare Aussage der Landesregierung Baden-Württemberg, hat mich, ebenso wie die Kollegen Räpple und Baum (beide Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg), bei deren Kleinen Anfrage an die Landesregierung Baden-Württemberg (Drs.: 16/4136) dazu veranlasst, die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage um Auskunft zu bitten, ob diese Einschätzung von der Bundesregierung geteilt wird.

Die Bundesregierung unterlässt es in ihrer Antwort – wie bei vorherigen Anfragen unsererseits auch – eine klare Haltung einzunehmen und Fragen konkret zu beantworten. Stattdessen wird eine schwammige Aussage getätigt, dass ‚das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in der Regel mit einem gültigen Pass oder Personalausweis der BRD hinreichend glaubhaft gemacht wird‘.

Es grenzt schon an Ignoranz, dass die Bundesregierung den sich daraus ergebende Widerspruch zu den Aussagen der Landesregierung Baden-Württemberg nicht sieht, oder nicht sehen will.“

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