Kommunen, Landschaft und Natur schützen – Keine Sonderrechte für Windkraft-, Solar- und Wasserstoffanlagen
Kommunen, Landschaft und Natur schützen – Keine Sonderrechte für Windkraft-, Solar- und Wasserstoffanlagen
Berlin, 05. Dezember 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag stellt in ihrem Antrag fest, dass die seit 1999 und besonders seit 2021 verschärfte Klimaschutzgesetzgebung und die flächenrechtlichen Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland in einem rigiden planwirtschaftlichen System münden. Trotz staatlicher Subventionen von rund 500 Milliarden Euro bleibe ein messbarer Einfluss auf CO₂-Konzentration und globale Temperaturentwicklung aus. Stattdessen drohe die flächendeckende Versiegelung und Enteignung von Landschaft, landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wäldern und sonstigen Freiflächen durch Wind-, Solar- und Wasserstoffanlagen. Die kommunale Selbstverwaltung werde durch bundesrechtliche Eingriffe zunehmend entmachtet. Der Antrag fordert die ersatzlose Streichung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Wind-an-Land-Gesetzes, des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, des Klimaschutzgesetzes sowie zahlreicher Verweise auf Klimaschutz- und erneuerbare-Energien-Regelungen im Bau- und Raumordnungsrecht. Ziel ist die Wiederherstellung marktwirtschaftlicher Wettbewerbsbedingungen, die Gleichbehandlung aller Energieerzeugungsformen und die Stärkung kommunaler Planungshoheit.
Beitrag teilen















