Verringerung des EU-Haushalts zur Entlastung der deutschen Steuerzahler-Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes
Verringerung des EU-Haushalts zur Entlastung der deutschen Steuerzahler-Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes
Berlin, 03. November 2026. Wir fordern im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 eine deutliche Reduzierung des EU-Haushaltsvolumens gegenüber dem Vorschlag der Europäischen Kommission und lehnen jegliche Erhöhung über die bisherige Obergrenze ab. Zugleich sprechen wir uns entschieden gegen die Einführung neuer EU-Eigenmittel und die Übertragung von Steuerkompetenzen auf die Union aus, da diese die Haushaltssouveränität der Mitgliedstaaten und damit auch des Deutschen Bundestages untergraben würden. Darüber hinaus verlangen wir den vollständigen Verzicht auf Ausgaben für CO₂-Projekte, Asyl- und Migrationsfonds, EU-Verteidigung, Entwicklungshilfe, Vorbeitrittshilfen, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Sozialpolitik, Investitions- und Innovationsförderung, Kultur- und Gleichstellungspolitik, NGO-Förderung, Gesundheitspolitik sowie Kohäsionsmittel und fordern stattdessen strikte Haushaltsdisziplin, Umschichtungen innerhalb des bestehenden Rahmens sowie die konsequente Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Schließlich treten wir einer Verstetigung gemeinsamer europäischer Schulden und jeglicher Maßnahmen entgegen, die faktisch in eine dauerhafte Transfer- oder Schuldenunion münden würden.
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