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  • Berlin, 10. April 2026. Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Bürgergeldempfänger seine Leistungen auch bei einem mehrmonatigen Auslandsaufenthalt weiterhin beziehen kann. Im konkreten Fall hielt sich ein 58-jähriger Mann drei Monate in Portugal auf und erhielt dennoch Bürgergeld, da sein „gewöhnlicher Aufenthalt“ weiterhin in Deutschland gesehen wurde und er erreichbar blieb. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, [...]

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