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AKTUELLES

  • Berlin, 18. April 2026. Die Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin II zur Correctiv-Berichterstattung über das sogenannte Potsdamer Treffen setzt einen deutlichen Maßstab für die Grenzen journalistischer Freiheit. Das Gericht stellte fest, dass zentrale Elemente der prämierten Darstellung in wesentlichen Punkten unzutreffend, unvollständig und irreführend waren und damit grundlegende journalistische Sorgfaltspflichten verletzten. Insbesondere die Darstellung eines angeblichen „Masterplans zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ wurde [...]

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