Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch ist Ankündigungspolitik mit eingebauter Hintertür
Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch ist Ankündigungspolitik mit eingebauter Hintertür
Berlin, 24. September 2026. Das Bundeskabinett hat den Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem ein stärkerer Datenaustausch zwischen Behörden und ein Leistungsausschluss für bestimmte mit Haftbefehl gesuchte Personen. Gleichzeitig stellt die Bundesregierung den gesamten Aktionsplan unter den Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und bestehender Finanzierungskompetenzen des Bundes.
Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, erklärt dazu:
„Die Bundesregierung verkauft ihren Aktionsplan als großen Schlag gegen Sozialleistungsmissbrauch. Tatsächlich bleibt vieles Ankündigungspolitik. Erst verspricht die Regierung konsequentes Handeln, dann baut sie sich mit dem Finanzierungsvorbehalt gleich die passende Hintertür ein: Was unter Haushaltsvorbehalt steht, kann jederzeit wieder kassiert werden.
Selbst beim Leistungsausschluss für Personen mit Haftbefehl legt sich die Regierung nicht fest, wer am Ende überhaupt erfasst wird – die Reichweite bleibt bewusst ‚weiteren Regierungsberatungen‘ vorbehalten. Und der Ausschluss gilt nur für SGB II und SGB XII, für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fehlt ein Leistungsausschluss. Und beim bekannten Einfallstor über Minijobs und Scheinbeschäftigung, über das kriminelle Banden gezielt Menschen nach Deutschland schleusen, fehlt weiterhin jede gesetzliche Grenze.
Die AfD-Fraktion hat mit ihrem Antrag „Sozialleistungsmissbrauch stoppen – Lücken im Aktionsplan der Bundesregierung schließen“ (BT-Drs. 21/8118 ) längst konkrete Maßnahmen vorgelegt: Leistungsausschluss für Haftbefehl-Gesuchte einschließlich Asylbewerberleistungen, automatisierter Datenaustausch zwischen Justiz und Sozialbehörden, Regeln gegen Pendelmigration via Fernbus sowie ein Ende der Minijobs als Einfallstor ins Sozialsystem für EU-Ausländer.
Wer Sozialleistungsmissbrauch wirklich bekämpfen will, braucht keine neuen Prüfaufträge, sondern klare Gesetze, Kontrollen und Vollzug.“
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