Beschleunigungsgesetz für Infrastruktur der Bundeswehr reicht nicht aus
Beschleunigungsgesetz für Infrastruktur der Bundeswehr reicht nicht aus
Berlin, 3. November 2026. Mit dem „Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz“ will die Bundesregierung Bauvorhaben der deutschen Streitkräfte schneller umsetzen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Ausnahmen für militärische Bauprojekte im Umwelt- und Naturschutzrecht vor. Am Montag, 02.11.2026, hat sich der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags in einer Öffentlichen Anhörung mit dem Infrastrukturbeschleunigungsgesetz befasst. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Kurt Kleinschmidt erklärt dazu:
„Dieser Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus, um das Problem der gravierenden Zeitverluste bei Bauvorhaben der Bundeswehr nachhaltig zu beenden. Fakt ist: Von der Planung bis zur Gebäudeübergabe vergeht viel zu viel Zeit. Acht bis zehn Jahre Bauzeit bei einem normalen Kasernengebäude sind keine Seltenheit. Der Bericht des Wehrbeauftragten nennt ein Extrembeispiel, bei dem von der Bedarfsmeldung bis zur Fertigstellung sogar 22 Jahre vergingen. Die meisten Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr liegen in bestehenden Liegenschaften. Dort bremst kein Waldgesetz und kein Naturschutz das Bauen. Dort bremst die fehlende Kapazität der Landesbauverwaltungen, die für Bauprojekte in den Liegenschaften unserer Streitkräfte zuständig sind. 16 an der Zahl, mit 16 eigenen Landesbauordnungen und Denkmalschutzgesetzen – lähmende Bürokratie ist da vorprogrammiert. Die AfD-Fraktion fordert deshalb zusätzlich: Eine Stelle muss verantworten, planen und vergeben. Und das funktioniert nur mit einer Bundesbauagentur. Wir haben also die Nadel schon gefunden, die anderen suchen noch den Heuhaufen. Schließlich fehlt in dem Gesetzentwurf auch die Evaluierung nach einer gewissen Zeit: Ist das Bauen wirklich schneller geworden? Das haben auch Experten bei der Öffentlichen Anhörung bemängelt.“
Beitrag teilen


