Bundesregierung darf Besoldung nicht länger mit Taschenspielertricks schönrechnen
Bundesregierung darf Besoldung nicht länger mit Taschenspielertricks schönrechnen
Berlin, 29. Oktober 2026. Im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums sind innerhalb eines Jahres 18.887 Widersprüche und Anträge wegen einer nicht amtsangemessenen Besoldung eingegangen. Erfasst wurde der Zeitraum von Oktober 2025 bis Oktober 2026. Die Fälle betreffen Soldaten und Beamte. Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2025 weite Teile der geprüften Berliner Beamtenbesoldung für verfassungswidrig erklärt. Auch der Bund muss seine Besoldung so gestalten, wie es das Gericht verlangt. Seit April 2026 liegt ein Referentenentwurf für ein neues Bundesalimentationsgesetz vor. Ein Kabinettsbeschluss steht jedoch weiterhin aus. Damit verzögert sich auch das anschließende parlamentarische Verfahren. Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ladzinski:
„Fast 19.000 Widersprüche und Anträge sind ein deutliches Warnsignal. Bei vielen Betroffenen dürfte die Frustrationsgrenze längst überschritten sein. So darf ein Dienstherr mit seinen Soldaten und Mitarbeitern nicht umgehen.
Seit Monaten liegt ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, doch die Bundesregierung verschleppt das Verfahren. Gerade Verteidigungsminister Pistorius muss dafür sorgen, dass das Personal seinem Dienstherrn weiter vertrauen kann. Wer die Bundeswehr
attraktiv halten will, muss verfassungsgemäß und verlässlich bezahlen.
Kritisch sehen wir zudem die Pläne beim Familienzuschlag. Dieser soll für Verheiratete in das Grundgehalt einfließen. Gleichzeitig soll ein fiktives Partnereinkommen angerechnet werden.
Als AfD-Fraktion fordern wir die Bundesregierung auf, endlich ein tragfähiges Bundesalimentationsgesetz vorzulegen. Dieses muss die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vollständig berücksichtigen und für die Beschäftigten verständlich
sein. Die Bundesregierung darf die Besoldung nicht mit angenommenen Partnereinkommen oder Taschenspielertricks schönrechnen.“
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