Staat muss Datenschutz immer gewährleisten

Staat muss Datenschutz immer gewährleisten

Berlin, 30. Oktober 2026. Die zum 2. Januar 2027 geplante Einführung der staatlichen digitalen Brieftasche „d-you“ wirft Fragen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit auf. Insbesondere die offenbar zum Start fehlende Möglichkeit, sich gegenüber digitalen Diensten pseudonym auszuweisen, sorgt aktuell für Kritik. Hierzu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Edgar Naujok, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung:

„Bei einer staatlichen digitalen Brieftasche müssen Datenschutz und IT-Sicherheit von Anfang an gewährleistet sein. Es ist nicht vertretbar, dass eine Anwendung für hochsensible persönliche Daten eingeführt wird und dabei wichtige Schutzfunktionen erst zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sein sollen.

Wer beispielsweise lediglich seine Volljährigkeit nachweisen will, sollte dafür nicht zwangsläufig seinen vollständigen Namen oder weitere persönliche Daten preisgeben müssen. Datensparsamkeit muss ohne Wenn und Aber von Beginn an zum technischen Standard gehören. Darüber hinaus darf die Digitalisierung staatlicher Leistungen nicht zu einer faktischen Verpflichtung werden, ein Smartphone zu besitzen oder digitale Identitätsnachweise zu verwenden.

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert deshalb die Bundesregierung auf, offenzulegen, welche Sicherheitsstandards zum Start der digitalen Brieftasche tatsächlich erfüllt werden, welche Schutzfunktionen noch fehlen und wann diese nachgereicht werden sollen. Die Digitalisierung muss den Bürgern dienen. Sie darf keinesfalls zulasten des Datenschutzes, der Sicherheit und der persönlichen Freiheit gehen.“

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