Leistungen für Ukrainer nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Vollversorgung
Leistungen für Ukrainer nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Vollversorgung
Berlin, 15. Oktober 2025. Ende August hat die Ukraine die Ausreisebeschränkungen für Männer zwischen 18 und 22 Jahren aufgehoben. Seither dürfen junge Ukrainer das Land trotz Kriegsrechts verlassen und später wieder einreisen. Diese Änderung hat unmittelbare Folgen für Deutschland: Laut einem Bericht der WELT hat sich die Zahl der ukrainischen Schutzsuchenden seit Inkrafttreten der neuen Regelung verzehnfacht – von rund 100 pro Woche auf inzwischen etwa 1.000. Zum Stichtag 4. Oktober 2025 waren im Ausländerzentralregister 1,29 Millionen Ukrainer im Zusammenhang mit dem Krieg erfasst. Allein im September kamen 18.755 neue Ukrainer hinzu. Anders als Asylbewerber aus anderen Ländern erhalten Ukrainer nach § 24 Aufenthaltsgesetz sofortigen Zugang zu Arbeitsmarkt und Sozialleistungen, also auch Bürgergeld. Dazu erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer:
„Wir erleben eine neue Fluchtwelle aus der Ukraine. Dank der Tatenlosigkeit der Bundesregierung steht den Ukrainern der direkte Weg ins Bürgergeld weiterhin sperrangelweit offen. Der vollmundig angekündigte Rechtskreiswechsel von Ukrainern vom Bürgergeld zu den Asylbewerberleistungen lässt immer noch auf sich warten. Während hunderttausende Deutsche ihre Miete kaum bezahlen können, erhalten die ukrainischen Neuankömmlinge vom ersten Tag an Unterkunft, Gesundheitsversorgung und Bürgergeld – ohne jede Bedürftigkeitsprüfung. Das hat mit Humanität nichts mehr zu tun, sondern ist eine Einladung in unsere Sozialsysteme. Es ist völlig unverständlich, warum die Bundesregierung diese Regelung nicht längst geändert hat. Die AfD-Fraktion fordert daher, den Bürgergeldbezug für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sofort zu beenden und stattdessen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuzahlen. Genau das haben wir mit unserem Antrag ,Bürgergeldbezug für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beenden‘ (Drucksache 21/588) bereits im Bundestag beantragt.“
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