Antrag

Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksam begrenzen – Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland abbauen

Berlin, 20. September 2022. Noch vor einigen Jahren galt Deutschland als „Apotheke der Welt“. Heute besteht bei der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung eine gefährliche Abhängigkeit vom Nicht-EU-Ausland, insbesondere von China und Indien. Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln nehmen zu. Wesentlicher Grund für die Verlagerung der Wirkstoffproduktion ins Nicht-EU-Ausland und auch für die Konzentration der Bulkherstellung bei wenigen Lohnherstellerbetrieben ist der Kostendruck. Dadurch entsteht nicht nur Abhängigkeit vom Ausland, sondern Probleme, Unfälle und auch Rückrufe z. B. bei Verunreinigungen – wie auch im Fall Valsartan – führen zum Ausfall gleich einer Vielzahl von Fertigarzneimitteln gleich einer Vielzahl von Zulassungsinhabern bzw. Pharmazeutischen Unternehmen. Ein wichtiger Grund für den Kostendruck und damit sowohl für die Abhängigkeit Deutschlands als auch für die Lieferengpässe sind die Rabattverträge der Krankenkassen.

Die Praxis der Rabattverträge muss deshalb modifiziert werden. Verstärkt werden Lieferengpässe, weil Arzneimittel, statt in Deutschland auf den Markt gebracht zu werden, von hier in Länder verkauft werden, in denen die Preise höher als in Deutschland sind – so zum Beispiel nach Großbritannien oder Schweden. Ein solches Exportverbot wäre, da es „dem Schutz der öffentlichen Gesundheit“ dient, EU-rechtlich möglich.

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