Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zum frühestmöglichen Zeitpunkt abschaffen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zum frühestmöglichen Zeitpunkt abschaffen
Berlin, 5. Juni 2025. Zum Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des sogenannten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erklärt der Obmann der AfD-Fraktion im Wirtschaftsausschuss, Malte Kaufmann:
„Die letzte Bundesregierung – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – hatte bereits im Sommer 2024 die negativen Auswirkungen des LkSG festgestellt und seine Abschaffung angekündigt. Dieses Vorhaben wurde jedoch bis zum Ende der letzten Wahlperiode immer wieder vom federführenden Bundesministerium vertagt und somit verschleppt. Die neue Bundesregierung – erneut eine Koalition aus CDU/CSU und SPD – scheint, die negativen Auswirkungen des LkSG ebenfalls verstanden zu haben und hat sich daher im Rahmen des Koalitionsvertrags zur Abschaffung des LkSG verpflichtet. Dennoch gelten nach wie vor die für die Wirtschaft nachteiligen sogenannten Sorgfaltspflichten, die weiterhin von deutschen Unternehmen erfüllt werden müssen. Doch nicht die Unternehmen müssen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ,liefern‘, sondern unsere Kollegen bei der CDU/CSU und SPD, die inzwischen mit der Abschaffung des LkSG in Verzug sind. Insofern ist unsere Initiative als Erinnerung zu verstehen. Das LkSG muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgeschafft werden. Versäumt es die Bundesregierung weiter, das für unsere Wirtschaft nachteilige LkSG unverzüglich aufzuheben, verspielt sie weitere Glaubwürdigkeit.“
Beitrag teilen