Mädchen schützen – Tragen des Kinderkopftuchs in öffentlichen vorschulischen und schulischen Einrichtungen verbieten

Mädchen schützen – Tragen des Kinderkopftuchs in öffentlichen vorschulischen und schulischen Einrichtungen verbieten

Berlin, 14. April 2026. Wir haben als AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag einen Antrag eingebracht, um Mädchen zu schützen und das Tragen von Kinderkopftüchern in öffentlichen vorschulischen und schulischen Einrichtungen für Mädchen unter 14 Jahren zu verbieten. Das Phänomen breitet sich zunehmend in Deutschland aus und wir sehen es als geboten an, ein klares Signal zu setzen, dass Vorstellungen des Geschlechterverhältnisses, die mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar sind, in unserem Land keinen Platz haben. Als Träger dieser Einrichtungen ist der Staat verpflichtet, Kinder zur individuellen Freiheit und zur Gleichberechtigung von Mann und Frau zu erziehen und die deutsche Leitkultur als unanfechtbare Grundlage unseres Zusammenlebens zu verteidigen. Das Kinderkopftuch ist ein Symbol des politischen Islams und dient der Segregation von der Mehrheitsgesellschaft sowie dem weiteren Ausbau islamistischer Machtansprüche. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sich in der Kultusministerkonferenz dafür einzusetzen, dass ein gesetzliches Verbot auf Länderebene eingeführt wird, um die betroffenen Mädchen vor Zwang, Unterdrückung und Mobbing zu schützen und ihre freie Entwicklung zu gewährleisten.

Zum Antrag

Beitrag teilen

Ähnliche Inhalte