Mädchen schützen – Tragen des Kinderkopftuchs in öffentlichen vorschulischen und schulischen Einrichtungen verbieten

Mädchen schützen – Tragen des Kinderkopftuchs in öffentlichen vorschulischen und schulischen Einrichtungen verbieten

Berlin, 14. April 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag stellt fest, dass das Phänomen des Kinderkopftuchs bei Mädchen unter 14 Jahren in öffentlichen vorschulischen und schulischen Einrichtungen zunimmt. Sie fordert ein bundesweites Verbot auf Länderebene, um Mädchen vor Zwang und Frühsexualisierung zu schützen, die Geschlechtergleichheit zu wahren und Einflussnahmen des politischen Islams zu stoppen. Das Kopftuch gilt als politisches Symbol einer patriarchalen Kultur, die traditionelle Geschlechterrollen verfestigt und Segregation vorantreibt. Erfahrungen aus Frankreich und Österreich sowie Umfragen unter Lehrkräften belegen die positive Wirkung eines Kopftuchverbots auf den Bildungserfolg und die Teilhabe muslimischer Schülerinnen. Berichte aus deutschen Kindertagesstätten und Schulen dokumentieren Zwangssituationen und Mobbing von kopftuchfreien Mädchen. Frühsexualisierung, Ausgrenzung von Sportunterricht und Klassenfahrten sowie elterlicher Druck gefährden das Kindeswohl. Studien und Gutachten renommierter Verfassungsrechtler bestätigen die Vereinbarkeit eines Verbots mit dem Grundgesetz und dem staatlichen Bildungsauftrag. Ein einheitlicher Schutzstandard trägt dazu bei, gleiche Chancen, ungestörtes Lernen und die freie Entfaltung junger Mädchen zu gewährleisten.

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