Pressemitteilung

Martin E. Renner: Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes schreit nach Konsequenzen

Berlin, 15. August 2024. Zur teilweisen Aussetzung des Sofortvollzugs des Compact-Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht teilt der medienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin E. Renner, mit:

„Als AfD-Bundestagsfraktion begrüßen wir die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Das Gericht hat in seiner Entscheidung zu Recht auf das Gewicht der Presse- und Meinungsfreiheit abgehoben. Ferner bezweifelt das Gericht offenbar auch die Einhaltung eines weiteren rechtsstaatlichen Grundprinzips durch Frau Faeser, nämlich die Verhältnismäßigkeit des sofortigen Verbotes.

Dass ausgerechnet die Bundesinnenministerin diese gerichtliche Nachhilfe zum Thema Grundrechte und Rechtsstaatsprinzipien benötigt, muss erschrecken.
Bis zur endgültigen Entscheidung – und das könnte mehrere Jahre in Anspruch nehmen – darf Compact weiter herausgegeben und seinen journalistischen Aufgaben gerecht werden.

Allein schon diese Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist eine notwendige Nachhilfeunterrichtung einer Ministerin Nancy Faeser in Sachen Recht, die eigentlich nach weiteren Konsequenzen geradezu schreit.

Auch der Bundeskanzler sollte an dieser Stelle einmal gründlich darüber nachdenken, ob er sich derartige Grenzüberschreitungen und Fehltritte in seinem Kabinett weiter leisten kann, denn immerhin wird auch hier – und nicht zum ersten Mal – die demokratische Reputation seiner gesamten Regierungsmannschaft in den Orkus getreten.“

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