Pressemitteilung
Martin Reichardt/Gereon Bollmann: Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie muss mit harten Strafen bekämpft werden
Berlin, 24. Mai 2024. Der Bundestag hat den Erwerb und Besitz von Kinderpornographie vom Verbrechens– auf einen Vergehenstraftatbestand durch Absenkung der Mindestfreiheisstrafe herabgestuft. 2021 war hierfür noch eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Dies wurde jetzt durch eine Reform von Bundesjustizminister Buschmann rückgängig gemacht. Die AfD-Fraktion stimmte entschieden dagegen. Dazu teilt der familienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Reichardt, mit:
„Die Bekämpfung des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie mit harten Strafen ist absolut erforderlich. Deshalb hat die AfD-Bundestagsfraktion gegen die Herabsetzung der Mindestfreiheitsstrafe nach dem Buschmann’schen Gesetzentwurf gestimmt. Der Gesetzgeber muss hier grundsätzlich harte Strafen vorsehen.“
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann, Mitglied im Familien- und Rechtsausschuss des Bundestages, erklärt hierzu:
„Die AfD-Fraktion hatte eine differenzierte und damit den unterschiedlichen Begehensweisen gerecht werdende Regelung vorgeschlagen: Bei der Verbreitung von Kinderpornografie soll es bei einem Jahr Mindeststrafe verbleiben und bei bloßem Besitz kann die Mindeststrafe auf sechs Monate herabgesetzt werden. Sodann kann es Begehensweisen geben, deren Strafwürdigkeit besonders zu prüfen ist, nämlich möglicherweise dann, wenn jemand das Material nur zu Beweiszwecken besitzen würde, damit also Straftaten aufklären und verhindern wollen würde oder wenn es ihm aufgedrängt werden würde. Solche Fälle könnten nach Auffassung der AfD-Fraktion unter bestimmten Voraussetzungen vom Tatbestand ausgenommen werden. Solche Ausnahmen könnten zum Beispiel die Eltern oder Lehrer betreffen, die Material sammeln würden, um es der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Möchte die Ampel diese so handelnden Menschen auch bestrafen?“
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