Pressemitteilung
Martin Sichert: Bedarfsgerechte Psychotherapeutenausbildung sicherstellen
Berlin, 5. Dezember 2024. Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz – PsychThGAusbRefG) wurde die Ausbildung der Psychotherapeuten im Jahre 2019 neugestaltet. Seitdem wird nach einem dreijährigen Bachelorstudium und einem zweijährigen Masterstudium sowie bestandener staatlicher psychotherapeutischer Prüfung eine Approbation erteilt. Daran schließt sich eine Weiterbildung in ambulanten oder stationären Einrichtungen an. In der Praxis zeigen sich jedoch gravierende Mängel, die einer bedarfsgerechten Aus- und Weiterbildung im Weg stehen. Daher hat die AfD-Bundestagsfraktion den Antrag „Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden – Weiterbildung sichern“ (Drucksache 20/13626) in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Dazu teilt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, mit:
„Der Plan der Bundesregierung, die Weiterbildung durch die Arbeit der Hochschulabgänger refinanzieren zu lassen, funktioniert nicht. Der Kostendruck, der auf den Krankenhäusern lastet und regulatorische Hürden im ambulanten Bereich stehen im Weg.
Die Absolventen der neuen Studiengänge finden keine Weiterbildungsstellen. Sie werden auf der Strecke mit einer ungewissen Zukunft stehengelassen. Das ist nicht nur für die Betroffenen ein unhaltbarer Zustand, sondern auch für die Patienten und für die Steuerzahler, die die Ausbildung bis zu diesem Zeitpunkt über die Hochschulen finanziert haben.
Die Bundesregierung hat den Studiengang eingeführt, sie muss dieses akute Problem jetzt sofort, schnell und unbürokratisch lösen. Gemeinsam mit den Betroffenen, den Ländern, den Kammern, den Krankenhäusern und den Krankenkassen muss ein dauerhaft gangbarer Weg gefunden werden. Unser Antrag sorgt dafür, dass diese überfälligen Schritte nun endlich eingeleitet werden.“
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