Pressemitteilung

Martin Sichert: Medizinalcannabis als normalen Wirkstoff wahrnehmen, nicht als Lockmittel für Drogenkonsumenten

Berlin, 17. Oktober 2024. Seit der durch Gesundheitsminister Lauterbach initiierten Legalisierung von Cannabis bieten Onlinedienstleister Cannabis als „medizinische Therapie“ an und bewerben dies u.a. mit Großflächenplakaten in aller Öffentlichkeit. Interessenten können dabei Cannabis ohne persönliche Beratung durch einen Arzt erwerben. Psychiater und Anwälte warnen vor den Folgen dieser Entwicklung, die junge Menschen an die Einstiegsdroge Cannabis heranführt und den Eindruck vermittelt, dass Cannabis, das online bei speziellen „medizinischen“ Anbietern erworben werden kann, neuartig und seriös sei. Um das bereits bislang eingesetzte, klassische Medizinalcannabis endlich als normalen Wirkstoff wahrzunehmen und von der Partydroge Cannabis abzugrenzen, hat die AfD-Bundestagsfraktion den Antrag „Gleichbehandlung von Medizinalcannabis und anderen Arzneimitteln sicherstellen“ (Drucksache 20/13360) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dazu teilt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, mit:

„Die langjährige Forderung der AfD-Bundestagsfraktion ,Ja zu Medizinalcannabis, nein zur Einstiegsdroge Cannabis‘ ist aktueller denn je: Seit Wochen suggerieren Großflächenwerbeplakate und Anzeigen Land auf und Land ab, dass angeblich erst jetzt die Möglichkeit geschaffen wurde, Cannabis als Medizin einzusetzen. Dem ist aber nicht so, denn der medizinische Einsatz von Cannabis musste nicht legalisiert werden, er war bereits legal. PR-Kampagnen für Cannabis und anonymisierte Vertriebswege über das Internet sorgen nun dafür, dass Cannabis nicht als medizinischer Wirkstoff wahrgenommen, sondern als Lockmittel für Drogenjunkies missbraucht wird.

Diese Entwicklung muss umgehend gestoppt werden, Medizinalcannabis muss endlich wie ein ganz normales Arzneimittel behandelt werden. Das gilt insbesondere für den Beleg der Wirksamkeit in den einzelnen Anwendungsgebieten, den Vertriebsweg, den Nutzen für Patienten und für die Erstattungspreise der Kassen.

Unsere Fraktion fordert deshalb in einem Antrag, dass Medizinalcannabis dem 2010 mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführten Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von Arzneimitteln unterzogen wird und dass die ärztliche Verordnung von Medizinalcannabis ausnahmslos nur nach vorangegangenem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt mit räumlicher und zeitgleicher Anwesenheit von Arzt und Patient erfolgen darf.“

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